Impressum

Tour mit Schanz Reisebüro GmbH
Hölderlinstraße 11
Tel.: (0 70 54) 92 65-0
Fax: (0 70 54) 92 65-55
E-Mail: mailto:fritz@tour-mit-schanz.de
Internet: www.tour-mit-schanz.de

Programmierung und Design:
MORIJA medien
www.morija.de

Webmaster:
Timo Roller
timo.roller@morija.de

Reise- und Geschäftsbedingungen TOUR MIT SCHANZ, 72218 Wildberg

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reisebüro TOUR MIT SCHANZ GmbH Reisebüro, Hölderlinstraße 11 in D-72218 Wildberg, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für die Teilnehmer der Gruppe. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Dies geschieht in Form einer Reisebestätigung.

2. Bezahlung
Bei Anmeldung leisten Sie eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 250,00 €. Vier Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie von uns den Reisepreissicherungsschein nach § 651k BGB. Mit Erhalt dieses Scheines ist auch der Restbetrag fällig. Für eine Gruppe erhält der Leiter den Sicherungsschein.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in schriftlicher Form. Für die Richtigkeit von Hotel oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, wird keine Haftung übernommen.

4. Leistungsabänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder sonstigen Abweichungen unverzüglich zu unterrichten. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten.

Einen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grunde notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, der Abflugzeiten oder des Abflug- bzw. Rückflughafens, behalten wir uns vor. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (z.B. Energiekostenerhöhung, Erhöhung der Hotel- und Beförderungspreise, Erhöhung der Gebühren und Steuern und der Wechselkurse) zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Übersteigt der geänderte Preis den ursprünglich bestätigten Preis um mehr als 10 %, sind Sie berechtigt, innerhalb von zehn Tagen ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchungen
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder beim buchenden Reisebüro. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, so sind von ihm folgende pauschalierte Stornokosten je angemeldeten Termin und Teilnehmer zu bezahlen:
bis 56. Tag vor der Reise 25,00 € pro Person
vom 55. bis 29. Tag die Anmeldegebühr
vom 28. - 15. Tag 30 % des Reisepreises
ab 14. Tag 60 % des Reisepreises
Bei Charterflügen sind Stornierungskosten bis 100 % möglich.
Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens aufgrund seines Rücktritts unbenommen. Umbuchungen ab 21. Tag vor Reisebeginn gelten als Rücktritt vom Reisevertrag mit anschließender Neuanmeldung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.
Wir empfehlen den Abschluss einer solchen Versicherung.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Rücktritt ist dem Reisenden unter Zurückzahlung eines eingezahlten Reisepreises unverzüglich zu erklären.
c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für den Reiseveranstalter die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise, bedeuten würde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die dazu führenden Umstände zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist. Insbesondere haftet er für die
a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
b) Zusammenstellung der Einzelleistungen
c) Beschreibung der Leistungen in Katalogen und Prospekten
d) Bearbeitung und Reiseanmeldung
e) Organisation, Reservierung und Zur-Verfügung-Stellung der Leistungen gemäß Reisevertrag
d) Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen. Bei Gruppen an den Gruppenleiter.
e) Beschaffung von Visa, Reisepapieren und ausländischen Zahlungsmitteln, sofern dies ausdrücklich im Reisevertrag vereinbart ist.

8. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
b) soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vom Reiseveranstalter als Eigenleistungen erbracht werden.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, sie sind auf eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters zurückzuführen.

10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem buchenden Reisebüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Erklärt der Reiseveranstalter zunächst dem Kunden, dass die von ihm vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis der Reiseveranstalter das Ergebnis seiner Überprüfung und seine Entscheidung bekannt gibt.

11. Änderungen der Reisebedingungen
Sollten sich einzelne Punkte dieser Reisebedingungen ändern, ist die Gültigkeit der übrigen Punkte davon nicht betroffen.

Stand der Reisebedingungen: 1.10.2008
Veranstalter ist: TOUR MIT SCHANZ GmbH - Reisebüro Wildberg
Gerichtsstand: Amtsgericht Nagold